Warum LL.M. HRM?


Das Human Resource Management (HRM) gewinnt als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung.

Digitalisierung und Flexibilisierung in der Arbeitswelt, der Einzug künstlicher Intelligenz, demografischer Wandel, sowie fortschreitende Internationalisierung und Globalisierung stellen das Personalwesen vor immer neue Herausforderungen.

Gefragt sind exzellent ausgebildete Personalverantwortliche, die neben fundierten Rechtskenntnissen (vor allem im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Unternehmensrecht) über das für das HRM notwendige betriebswirtschaftliche, pädagogische und psychologische Know-how verfügen.

Der von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipierte Studiengang „LLM HRM“ kombiniert deshalb wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.

Er ist speziell auf Juristen zugeschnitten, die im HR-Bereich von Unternehmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien oder bei Consultinggesellschaften tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.

Kooperation mit dem BVAU


Aufgrund einer Kooperation zwischen der Universität Regensburg und dem BVAU erhalten Teilnehmer an diesem Studiengang die Möglichkeit, sofern diese die übrigen satzungskonformen Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, kostenfrei an allen Veranstaltungen (Regionalgruppentreffen, Fachgruppentreffen) des BVAU während ihres Studiums (begrenzt auf 12 Monate) teilzunehmen. Teilnehmer des Studienganges, die Mitglied des BVAU sind oder im Laufe ihres Studiums werden, erhalten darüber hinaus die exklusive Möglichkeit, ein halbtägiges Sparring/Coaching mit einem Dozenten des Studienganges ohne Zusatzkosten abzurufen. Die hierzu bereitstehenden Dozenten können bei der Geschäftsstelle des Verbandes erfragt werden. Diese Sonderleistung kann innerhalb von bis zu 12 Monaten nach Ablauf des Studiums abgerufen werden.

Konzept des Studiengangs


Der Studiengang ist in 9 Lerneinheiten gegliedert. Die Module sind so gestaltet, dass auf der Basis der Vorkenntnisse der Teilnehmer ein einheitliches, anwendungsbezogenes Wissensniveau im Bereich HRM erreicht wird.

Einzelheiten finden Sie im Modulhandbuch, das Sie hier herunterladen können.

Daneben können Sie hier die Studien- und Prüfungsordnung herunterladen. 

Als Lehrmethode steht im ersten Semester die Vorlesung im Vordergrund. Sie eignet sich vorzüglich, um in die theoretischen Grundlagen des HRM einzuführen und sich vertieft den vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemen zu widmen, die im Staatsexamensstudiengang nur recht oberflächlich behandelt werden können. Anhand von juristischen Fallstudien, die auch durch externe Referenten mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht auf höchstem Niveau vermittelt werden (u.a. von Richtern des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte), wird den Studierenden die praktische Umsetzung und Anwendung des theoretischen Wissens demonstriert. In den in vielen Modulen vorgesehenen Übungen erhalten die Studierenden sodann die Gelegenheit, eigene HRM-Konzepte in den nicht juristischen Fächern zu entwickeln und auszuprobieren. In der Masterarbeit sollen Problemfälle aus der Praxis des HRM mit dem in den Vorlesungen und Übungen erworbenen Kenntnissen auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Lehre gelöst werden. Die Teilnehmer zeigen, dass sie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden arbeiten können und über die im Bereich des HRM notwendigen Kenntnisse verfügen.

Studienverlauf


Der Studienverlauf sieht im ersten Semester eine intensive Einführung in die Grundlagen des HRM vor. Sodann werden anhand der aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht wichtigsten Arbeitsbedingung, dem Entgelt, alle juristischen und personalwirtschaftlichen Fragen der Gestaltung, Umgestaltung und Verhandlung von Arbeitsbedingungen diskutiert. Die Perspektive weitet sich, wenn anschließend gesellschaftsrechtliche und konzernarbeitsrechtliche Fragestellungen behandelt werden, die die Grundlage für das Transaktionsarbeitsrecht bilden. Das erste Semester wird mit einem gemischt arbeitsrechtlich-personalwirtschaftlichen Modul abgerundet, das im Zeichen von Arbeitszufriedenheit bei permanentem Wandel steht.

Das zweite Semester beginnt mit den schwierigen Rechtsfragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vor allem bei betrieblich notwendiger Restrukturierung, spannt dann den Bogen über die arbeitsrechtlichen Nachbardisziplinen (Lohn-)Steuer- und Sozialversicherungsrecht und thematisiert schließlich auch das Betriebsrentenrecht. Unter der Überschrift „New Work“ sollen danach die zukünftigen Herausforderungen des HRM erörtert werden, die oft nur schwer von den Mitarbeitern akzeptiert werden. Daher ist es folgerichtig, das letzte Modul mit einer Einheit zum Thema Konflikte und Konfliktmanagement im Betrieb enden zu lassen. Die Vielfalt der in den Modulen 1-8 behandelten Themen schafft die Grundlage für die Masterarbeit als wissenschaftlich fundierter Abschlussarbeit. Das Thema sollte idealerweise aus der Praxis stammen und Fragestellungen betreffen, mit denen die mit denen die Teilnehmer in ihren Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen konfrontiert sind.