Das Human Resource Management (HRM) gewinnt als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung. In Zeiten des Fachkräftemangels hängt der unternehmerische Erfolg nicht zuletzt von einer effektiven Personalwirtschaft ab. Digitalisierung und Flexibilisierung in der Arbeitswelt, der Einzug künstlicher Intelligenz, demografischer Wandel und Veränderungen der Beschäftigtenstrukturen sowie fortschreitende Internationalisierung stellen die Beteiligten vor immer neue Herausforderungen. Das erste Modul gibt deshalb zunächst einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Unternehmensstrategie und Strategischem HRM, erläutert dessen Entwicklung, Aufgaben und Funktionen und diskutiert aktuelle Strategiefragen (z.B. Talent Management, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Personalabbau). Der zweite Abschnitt ist den Grundfragen des Internationalen und Interkulturellen HRM gewidmet. Diskutiert werden Probleme, die sich aus der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Unternehmen für das Personalwesen ergeben: Wie gestaltet man die erfolgreiche Zusammenarbeit von Mitarbeitern an deutschen Standorten, die aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen? Was gilt es unter rechtlichen und kulturellen Gesichtspunkten zu beachten, wenn Mitarbeiter zu Tochtergesellschaften im Ausland versetzt oder dorthin entsandt werden? Wie lassen sich kulturelle Besonderheiten des Auslands für die Unternehmenstätigkeit nutzen? Sodann werden Grundlagen des Employer Branding vermittelt. Ziel ist der Aufbau, Erhalt und Pflege einer „Arbeitgebermarke“, mit der die Qualität der Bewerber dauerhaft gesteigert und die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen gebunden werden sollen. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Identität und Werte des Unternehmens, die Attraktivität seiner Produkte, die Stärken des Unternehmens als Arbeitgeber (z. B. Gehalt, Kultur, Karrieremöglichkeiten) und sein aktuelles Image. Was dazu aus Sicht der Wirtschaftspsychologie notwendig ist, erfahren die Studierenden im dritten Abschnitt. Um Psychologie geht es auch beim Recruiting, das anschließend behandelt wird: Wie lassen sich Bewerber richtig einschätzen und treffsicher auswählen? Welche Instrumente der „Bewerberdiagnostik“ sind arbeits-, mitbestimmungs- und datenschutzrechtlich zulässig? Mit welchen digitalen Hilfsmitteln lässt sich der Einstellungsprozess verbessern? Sind die geeigneten Personen gefunden, gilt es, Arbeitsverträge rechtssicher und möglichst flexibel zu gestalten und professionell zu verwalten. Den Abschluss bietet ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung des HRM. Wo lassen sich Big Data Analysen, künstliche Intelligenz und ähnliche Legal Tech Anwendungen im Personalbereich einsetzen? Welchen Nutzen haben sie? Wie lassen sich Risiken begrenzen?
Dozenten:
Prof. Dr. Thomas Steger
Prof. Dr. Peter Fischer
Prof. Dr. Frank Maschmann
Die Entgeltgestaltung gehört zum Kerngeschäft einer Personalabteilung. Die Anforderungen dafür sind hoch: Angemessen, motivierend und flexibel soll die Vergütung sein, dem Arbeitnehmer eine sichere Existenzgrundlage bieten und ihn so lange wie möglich an das Unternehmen binden. „Total Compensation“ lautet das Konzept, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird. Allerdings zwingt das immer dichter werdende Rankenwerk des Arbeitsrechts die formal freie Entgeltgestaltung in ein enges Korsett. Selbst für Experten sind rechtssichere Regelungen in diesem Felde ein schwieriges Unterfangen. Wie man die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme in den Griff bekommen kann, ist Gegenstand des 2. Moduls. Aufbauend auf den neuesten Erkenntnissen der Verhaltensökonomie über Anreizwirkungen sowie über gewünschte und unerwünschte Effekte von monetären und nicht monetären Anreizsystemen, allgemeine verhaltensökonomische Effekte werden die wichtigsten Rechtsfragen der Entgeltgestaltung und -umgestaltung bei Tarifmitarbeitern, AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten behandelt. Außerdem werden Kenntnisse hinsichtlich der klassischen und modernen Formen von Leistungslohn (Prämie, Bonus, Zielvereinbarung) und deren Flexibilisierung vermittelt. Ziel ist der rechtssichere Umgang auch mit weiteren Entgeltbausteinen (Aktienoptionen, Sachbezügen, Sozialleistungen, wie zB Betriebskindergarten, Essenzuschüsse, Jobticket, Privatnutzung des Dienstwagens, Fortbildung (klassische und moderne Vergütungsformen, Vergütungsbausteine, Sozialleistungen). Im dritten Teil geht es dann um die Gestaltung und Umgestaltung von Vergütungsordnungen im Mehrebenensystem von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvertrag, wobei auch Fragen der betrieblichen Mitbestimmungsrechte und des richtigen Verhandelns mit den Tarif- und Betriebspartnern beantwortet werden.
Dozenten:
Prof. Dr. Andreas Roider
Prof. Dr. Frank Maschmann
Vors. Richter am LAG München a.D. Ernst Burger
Untersuchungen belegen immer wieder, dass Führung einen größeren Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit haben kann als das Gehalt. Doch die Herausforderungen der Praxis sind enorm: Die Führungskräfte werden jünger, wechseln häufiger und haben kaum noch Zeit zum Führen. Die Mitarbeiter werden selbstbewusster, internationaler und sind mehr an Work-Life-Balance interessiert als an steilen Karrieren. Die betrieblichen Hierarchien werden flacher, die Umwelt dynamischer und zunehmend unsicher. Und statt bei den Führungsstilen auf Befehl und Gehorsam zu setzen, fordern Mitarbeiter immer mehr eine inspirierende Anleitung durch einen charismatischen Chef. Grund genug, sich mit den psychologischen Grundlagen der Personalführung zu beschäftigen. Ziel ist es, erfolgreiche und angemessene Führungskonzepte mit Hilfe neuester evidenzbasierter Erkenntnisse der Wirtschaftspsychologie zu entwickeln, anzuwenden und bei Bedarf anzupassen. Im zweiten Abschnitt geht es um die Verbesserung der „Performance“ der Mitarbeiter. Die Teilnehmer erfahren in praktischen Fallstudien, wie sich Probleme im Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern motivationspsychologisch einwandfrei und zugleich rechtssicher lösen lassen. Außerdem lernen sie diagnostische Instrumente zur Bildungsbedarfsanalyse kennen, um mit Hilfe qualitativer und quantitativer Forschungsmethoden Trainingsmaßnahmen zu konzipieren und unter Beachtung arbeits- und mitbestimmungsrechtlicher Rahmenbedingungen rechtssicher zu implementieren. Im dritten Abschnitt werden die Grundlagen von Compliance Management Systemen vermittelt, mit denen die Unternehmen das regelkonforme Verhalten ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Neben den Rechtsfragen des Arbeitsstrafrechts und der Mitarbeiterüberwachung geht es um aktuelle Fragen der arbeitsrechtlichen Sanktionenlehre (Abmahnung, Kündigung, Freistellung von der Arbeit, Schadenersatz, Betriebsbußen).
Dozenten:
Prof. Dr. Peter Fischer
Prof. Dr. Frank Maschmann
Prof. Dr. Regina Mulder
Grundkenntnisse des (Konzern-)Gesellschaftsrechts sind auch für den Arbeitsrechtler unverzichtbar. Das Modul frischt das Grundlagenwissen auf und erläutert die Querverbindungen zur Corporate Governance. Für verantwortungsvolle Unternehmen reicht es heute allerdings nicht mehr aus, sich an Recht und Gesetz zu halten. Die Öffentlichkeit erwartet, dass sich Unternehmen auch an ethischen Werten orientieren. Das wird im vierten Modul unter dem Stichwort „Corporate Social Responsibility“ thematisiert. Ein weiterer Themenschwerpunkt liegt bei der Beschäftigung in internationalen Matrixorganisationen. Sie bieten größeren Konzernen einen idealen Rahmen, schnell und effektiv Entscheidungen von oben nach unten durchzusetzen. Denn dort bestimmen nicht mehr die Geschäftsleitungen abhängiger Töchter-und Enkelunternehmen, sondern die von der Konzernführung eingesetzte „Matrixmanager“. Als konzernweit für bestimmte Regionen, Produkte oder Projekte Verantwortliche sind sie die eigentlichen „Herren“ der Organisation. Über „Reporting Lines“ können sie den ihnen Unterstellten Anweisungen erteilen, mit denen die als zu starr empfundenen Regelungen des Gesellschaftsrechts überbrückt werden sollen. Nicht selten geschieht das sogar vom Ausland aus. Das Modul zeigt Möglichkeiten und Grenzen solcher Strategien. Der dritte Teil des Moduls ist dem Arbeitsrecht bei „M+A“ (Merger und Acquisitions) gewidmet. Erläutert werden die verschiedenen Durchführungswege für Unternehmenstransaktionen (Share Deal und Asset Deal) sowie die Rechtsfragen des Betriebsübergangs und der Umstrukturierung nach § 613a BGB und der RL 2001/23/EG, die im Mittelpunkt stehen. Abgerundet wird das Themenfeld durch Seitenblicke auf die Problemkreise „HR-Due Dilligence“ und „Datenschutzrecht bei Transaktionen“. Nach Abschluss des Moduls sollen die Teilnehmer in der Lage sein, Unternehmenstransaktionen in arbeits-, mitbestimmungs- und datenschutzrechtlicher Hinsicht vorzubereiten, zu gestalten und sicher durchzuführen.
Dozenten:
Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL. M.
Prof. Dr. Frank Maschmann
Das Fundament erfolgreicher Unternehmen besteht in einer motivierten und gesunden Belegschaft. Diese langfristig zu erhalten, ist Aufgabe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Ziel ist die Schaffung „Guter Arbeit“ im Sinne einer gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Dazu gehört außer einem wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch ein professionelles Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM) zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur (Re-)Integration chronisch kranker Mitarbeiter. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Teilnehmer in der Lage, Gefahren für die physische und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu erkennen und am Modell des Arbeitszeitschutzes zielgerichtet zu bekämpfen. Außerdem können sie Strategien für das betriebliche Gesundheitsmanagement entwickeln sowie Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements unter Beachtung der arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Rahmenbedingungen planen und durchführen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt in diesem Zusammenhang ist die richtige „Work-Life-Balance“, vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch eine moderne Arbeitsorganisation, insbesondere mit Tele- und Teilzeitarbeit, können Wünsche der Mitarbeiter nach größerer Orts- und Zeitsouveränität realisiert werden. Allerdings stoßen diese oft auf das gegenläufige Interesse des Arbeitgebers nach einem flexiblen, auftrags- und serviceorientierten Einsatz ihres Personals. Dem muss ein modernes Teilzeit- und Urlaubsrecht Rechnung tragen. Der zweite Abschnitt des Moduls vermittelt deshalb die Grundlagen und Details dieses praxisrelevanten, aber äußerst komplexen Rechtsgebiets, das nicht zuletzt durch Vorschriften des Europäischen Arbeitsrechts geprägt ist. Im dritten Abschnitt geht es um den Menschen als „Gewohnheitstier“, der Veränderungen in der Regel skeptisch gegenübersteht, weil sie mit Unsicherheit verbunden sind und deshalb als Gefahren und Risiken wahrgenommen werden. Welche Methoden und Instrumente zur Planung, Gestaltung und Durchführung von Veränderungsprozessen in Organisationen aus wissenschaftlicher Sicht Erfolg versprechen, erfahren die Studierenden im Abschnitt „Changemanagement“ des fünften Moduls.
Dozenten:
Dr. Mario Eylert, Vors. Richter am BAG a.D.
RA Dr. Nikolaus Polzer, Noerr LLP
Prof. Dr. Regina Mulder
Das Modul zeigt die verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten für Arbeitsverhältnisse. Im Mittelpunkt steht das Kündigungsrecht. Erläutert werden zunächst die Wirksamkeitsvoraussetzungen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen und besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung von BAG, BVerfG, EuGH und EGMR. Im zweiten Teil geht es um individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen von Restrukturierungen. Diskutiert werden die Rechtsfragen von betriebsbedingter Kündigung, Massenentlassung, Interessenausgleich und Sozialplan. In Fallstudien erarbeiten sich die Teilnehmer das Rüstzeug, einen Personalabbau rechtssicher, sozialverträglich und im Sinne der Sicherung künftiger Beschäftigung zu gestalten. Den Abschluss bildet das Folgen minimierende Trennungsmanagement, verstanden als strategisch geplantes Verfahren, sich fair von (oft lang gedienten) Mitarbeitern zu verabschieden, dabei das Image des Unternehmens zu wahren und die Motivation der Bleibenden (Leistungsträger) zu erhalten. Erörtert werden nicht nur die Rechtsfragen der sicheren Gestaltung von Aufhebungsverträgen und die weiteren Folgen der Beendigung (Zeugnis, Freistellung von der Arbeit, Sperrzeiten usw.), sondern es geht auch um die Dynamik, Kommunikation und Psychologie des Trennungsprozesses. In Simulationsübungen mit „vertauschten Rollen“ werden die erfolgskritischen Passagen erlebt und dadurch Einsichten gewonnen für die Argumentation und die Behandlung von Einwänden. So führen Sie mit mehr Sicherheit und Souveränität Ihr Projekt zum Erfolg.
Dozenten:
Sascha Pessinger, Richter am BAG
Dr. Mario Eylert, Vors. Richter am BAG a.D.
Prof. Dr. Frank Maschmann
Dr. Laurenz Andrzejewski
Die Vorlesung führt zunächst in die Grundlagen des Steuerrechts ein und gewährt Einblicke in die Bereiche der Lohn- und Einkommensteuer. Erörtert wird insbesondere die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen, wie Dienstwagen und Abfindungen und sonstigen entgeltgleichen Vorteilen. Sodann werden Grundzüge des Sozialversicherungsrechts einschließlich des Arbeitsförderungsrechts (System der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Zweigen sowie deren Organisation und Finanzierung), unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Diskutiert werden so praxisrelevante Fragen wie Versicherungspflicht, Scheinselbständigkeit, Sperrzeiten bei Arbeitslosigkeit nach arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Den Abschluss bildet die Vorlesungen zu den Grundproblemen der betrieblichen Altersversorgung. Hier werden zunächst die verschiedenen Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds) aufgezeigt. Dabei werden die jeweiligen Vor- und Nachteile und die jeweiligen Vorgaben durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) diskutiert. Den Abschluss bilden Ausführungen zum Thema „Betriebsrente und Betriebsübergang“. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungen zu überblicken, um ungünstige Rechtsfolgen zu vermeiden. Chancen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung abwägen und Wege für ihre Durchführung sachgerecht planen können.
Dozenten:
Anton Raab, Vors. Richter am Finanzgericht Nürnberg
Astrid Vincenc, Präsidentin des Sozialgerichts Regensburg
Alexander Zumkeller, ABB Mannheim
Unter der Überschrift „New Work“ sollen die zukünftigen Herausforderungen des HRM erörtert werden. Im Mittelpunkt stehen die arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Fragen von Globalisierung und Digitalisierung. Diskutiert werden die u.a. neue Formen der Arbeitsorganisation (Crowd-working, Scrum, Agile Arbeit), Fragen des flexiblen Personaleinsatzes (Zeitvertrag, flexibles Arbeitszeitrecht) und der Beschäftigung von Fremdfirmenpersonal im Betrieb (Leiharbeit, industrielle Dienstleistungen, onsite Management, Interim-Management). Stets geht es darum, Chancen und Risiken moderner Arbeitsorganisationen zu erkennen und sachgerecht zu gestalten. Da notwendige Änderungen mitunter nur sehr schwer von Mitarbeitern akzeptiert werden, ist es folgerichtig, das letzte Modul mit einer Einheit zum Thema Konflikte und Konfliktmanagement im Betrieb enden zu lassen. Die Studierenden lernen, Ursachen und Formen betrieblicher Konflikte auf der Basis psychologischer und verhaltensökonomischer Erkenntnisse zu erklären, um Wege zur Konfliktlösung sachgerecht planen und unter Wahrung von Mitbestimmungsrechten durchführen zu können. Schlusspunkt ist ein simuliertes Verfahren vor der Einigungsstelle.
Dozenten:
Prof. Dr. Peter Fischer
Prof. Dr. Frank Maschmann
Prof. Dr. Andreas Roider
In der Masterarbeit sollen die Studierenden das in den vorherigen Modulen Erlernte anwenden. Das Thema sollte idealerweise aus der Praxis stammen und Fragestellungen betreffen, mit denen die Teilnehmer in ihren Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen konfrontiert sind. Diese sind rechtlich und organisatorisch zu würdigen und unter Berücksichtigung wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse aus den Bereichen Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftspädagogik und Verhaltensökonomie zu lösen. In einem Seminar stellen die Studierenden ihr Masterprojekt vor und diskutieren es mit den Betreuern und anderen Teilnehmern des Studiengangs.
Dozenten:
Professoren der Universität Regensburg