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Ernst Burger

Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie an der Ludwigs-Maximilians-Universität München (gefördert durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes). Ab Anfang 1982 Richter am Arbeitsgericht Regensburg (1993/1994 einjährige Tätigkeit als Direktor des Arbeitsgerichts Zwickau/Freistaat Sachsen, weitere Abordnungen u.a. an das Landesarbeitsgericht München). Ab 01.01.2002 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München als Berufungsinstanz.

Umfangreiche Erfahrungen als Vorsitzender von Einigungsstellenverfahren nach dem BetrVG und dem BayPersVG sowie als Vorsitzender in Schlichtungsverfahren (insbes. nach dem ERA-TV der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie, seit vielen Jahren auch einer der beiden ständigen Vorsitzenden der Schnellschlichtungsstelle Süd der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie). Langjährige Tätigkeiten im Bereich der Erwachsenenbildung (Seminare, Vorträge etc., insbes. im Gesundheitsbereich). Herausgeber und Autor eines Kommentars zum TVöD/TV-L (Tarifverträge des öffentlichen Dienstes), derzeit 4. Aufl. 2020. Zahlreiche juristische Veröffentlichungen, auch im juristisch-medizinischen Grenzbereich.